geschäftlich ¦ transparent ¦ Ferien

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung des Ferienhauses durch Dr. Verena Berger und Peter Mullis (Berger-Mullis GbR), im Folgenden „Vermieter“ genannt

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für das in der Buchungsbestätigung genannte Ferienhaus als vereinbart.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses über den Vermieter, die per Internet via Webseite, anderweitig schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. In dem Fall fallen die unter Ziffer 10. aufgeführten Stornogebühren an.

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Zahlungen

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises ist spätesens 10 Tage nach der Buchungsbestätigung (Vertragsabschluss) fällig. Die Restzahlung von 75 % des Gesamtpreises ist spätestens 1 Woche (7 Tage) vor Mietbeginn zu leisten.

Liegen zwischen Buchungsbestätigung und Anreisetag weniger als 7 Tage ist der Gesamtpreis sofort mit Eingang der Buchungsbestätigung zu überweisen.

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienhauses ab 15:00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10:00 Uhr.

4. Schlüssel

Dem Mieter wird spätestens am Anreisetag und mit getätigter Zahlung der Schlüsselcode für das Mietobjekt mitgeteilt. Der Code ist bis zum Abreisetag gültig und für die Dauer des Aufenthalts zur eigenen Sicherheit nicht weiterzugeben.

5. Abreise

Am Abreisetag ist das Haus, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Vermieter in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß den Hinweisen in der Gästemappe zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen.

Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist untersagt.

Dem Vermieter steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

6. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen von mehr als 4 Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

7. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter.

Wichtig: Auch das Füttern oder Einlassen von Haustieren aus der Umgebung oder von Nachbarn (z.B. Katzen) ist aus Liebe zu Singvögeln und aus Rücksicht auf unsere allergischen Gäste zu unterlassen. Innerhalb des Ferienhauses ist das Rauchen jeglicher Stoffe, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung in Bezug auf Haustiere und Rauchen wird eine Gebühr von 2000 € für eine professionelle Reinigung erhoben.

Zigarettenstummel gehören nicht in die Natur! Sie sind ordnungsgemäß und gelöscht zu entsorgen.

Auf eine unkonventionelle Herstellung oder Zubereitung von Speisen, die ggf. sehr stark riechen oder färben, ist während des Aufenthalts zu verzichten. Entstehen sehr starke, nicht zumutbare Gerüche, die vor Anreise der nächsten Gäste nicht mit handelsüblichen Mitteln zu entfernen sind, müssen wir auch hier eine Gebühr zur Geruchsentfernung berechnen. 

8. Instandhaltung des Ferienhauses – Pflicht der Mieter

Der Mieter ist verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden im Haus und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Vermieter umgehend zu informieren, damit der Schaden möglichst geringgehalten wird.

Wichtig: Bei starken Verschmutzungen, Nässe oder sonstigen Ereignissen, die das Inventar betreffen, sind die Mieter angehalten, die Vermieter zu kontaktieren, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen oder Hinweise gegeben werden können, damit z.B. Herd, Spüle, Holzboden und die Fliesen keinen langfristigen Schaden nehmen, z.B. durch falsche Reinigungsmittel- oder Utensilien.

Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

Geräte: Sollten Probleme mit Geräten wie Kaffeemaschine, Toaster etc. auftreten, ist der Vermieter zu informieren. Reparaturversuche im Alleingang sind zur Sicherheit des Mieters zu vermeiden. Der Vermieter ist im Vorfeld anzufragen, wenn eigene elektronische Haushaltgeräte (z.B. Tischgrill oder Raclette-Ofen) verwendet werden.

Ruhezeiten: Gemäss Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 20. Dezember 2000 § 4 Schutz der Nachtruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr (Nachtzeit). Mittagsruhe ist von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nacht- bzw. Mittagsruhe führen können. Sollte es in der Nachbarschaft zu Störungen kommen, die die Erholung stören, soll der Mieter nicht zögern und bitte den Vermieter informieren. Der Vermieter ist bestrebt zu intervenieren und für Ruhe zu sorgen. 

9. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (z.B. Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) des Hauses nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.

10. Rücktritt und Stornierung

Grundsätzlich gilt Deutsches Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich aus welchen Gründen (Ausnahme: Höhere Gewalt oder außerordentlich wichtiger Grund nach § 542 II BGB). Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine der anreisenden Personen verhindert ist. Eine Reiserücktrittsversicherung ist darum zu empfehlen.

Wir bieten unseren Gästen darüber hinaus freiwillig folgende Stornoregelungen an:

  • Stornierung bis 35 Tage vor Anreise: Kostenfrei (oder Umbuchung ohne Gebühr möglich)
  • Stornierung 34 bis 0 Tage vor Anreise – 50 % des Mietbetrages (oder Umbuchung gegen eine Gebühr von 50 € möglich).

Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Besteht kein Beherbergungsverbot und existiert ein Pandemiegeschehen und länderspezifische oder gesonderte, wechselnde Auflagen und Einschränkungen (z.B. während Covid-19), dann gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Diese werden dann auf der Website und in den Buchungsformularen veröffentlicht und sind bei Buchung abweichend von diesen AGB gültig. Auch Quarantäne-Situationen entbinden nicht von der Pflicht der Mietzahlung, auch und gerade zu dieser Zeit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona Schutz.

Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen, wird dies mit der Rechnungssumme des stornierenden Mieters verrechnet.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Tritt der Mieter innerhalb von 48 Stunden nach Buchung wegen eines Irrtums vom Vertrag zurück (schriftlich, E-Mail ausreichend – Lese- und Übermittlungsbestätigung empfehlenswert) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 € fällig, die mit der Rückerstattung verrechnet wird. Ein generelles Widerrufsrecht besteht bei touristischen Leistungen nicht.

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

11. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

12. Nutzungsregeln

Die im Ferienhaus ausgelegte Gäste-Information ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13. Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Koblenz zuständig.